Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Feuerlöscherschulung / Brandschutzunterweisungen | 30 Beiträge |
Autor | Domi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen | 553668 |
Datum | 15.04.2009 15:23 MSG-Nr: [ 553668 ] | 14360 x gelesen |
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
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2. Berufsgenossenschaft
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2. Berufsgenossenschaft
Hallo Zusammen,
mein Kamerad und ich betreiben nebenberuflich eine kleine Firma, die in Erster Hilfe und Brandschutz ausbildet.
Für die Erste Hilfe in Unternehmen die durch die BG gefordert wird gibts genaue Voraussetzungen, die wir durch mehrere Lehrgänge erhalten haben.
Somit dürfen wir in Fahrschulen, Schulen und Unternehmen in Erster Hilfe ausbilden.
Vom einfachen Erste Hilfe Kurs bis hin zu Betriebsani und Laien-Defibrillation bieten wir alles an.
Da wir beide in verschiedenen Feuerwehren Gruppenführer sind, bilden wir nun auch Brandschutzhelfer aus und machen Einweisungen in Brandschutz und lehren den Umgang mit Feuerlöschern.
Natürlich haben wir alle möglichen Stellen angefragt , was für Bedingungen wir erfüllen müssen.
Also es gibt in Deutschland 2 Richtlinien eine vom vfdb (Verband zur Förderung des Deutschen Brandschutzes) 12/09-01 und die von der Berufsgenossenschaft BGI 847.
Beide Richtlinien sind nicht verbindlich.
Zur Zeit gibt es in Deutschland 3 Arten von Brandschutzbeauftragten :
-die ohne Ausbildung (jeder Unternehmer kann ein für ihn fähigen Mitarbeiter einsetzen, falls
keinen einsetzt ist automatisch der Geschäftsführer dafür verantwortlich)
-die BSB mit Ausbildung nach den Richtlinien des vfdb bzw der BG (siehe Richtlinien Text oben)
-die BSB mit Feuerwehrausbildung
In manchen Bundesländern bekommt man nach absolvierter Zugführerausbildung ein Bescheinigung als Brandschutzbeauftragter.
Aus Haftungsgründen kann ich nur jedem empfehlen eine Ausbildung nach vfdb bzw BG Richtlinen zu machen. In der Feuerwehrausbildung ist der Brandschutz nicht ausreichend behandelt, es geht dort meist nur um den Brandschutz im Zusammenhang mit der Feuerwehr.
Brandschutz in Unternehmen ist aber mehr z.B. Brandschutzplanung, Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen und auch die Heißüberwachungen bei Arbeiten.
Falls in den oben genannten Bereichen Fehler passieren haftet der BSB persönlich !
Eine Ausbildung im Umgang mit Feuerlöschern kann jeder Feuerwehrmann machen, selbst ein Truppmann.
Mit kameradschaftlichen Gruß
Dominic Wenkel
PS.: Die BG bevorzugt BSB (selbstständige)mit Ausbildung nach vfdb / BG, meist übernimmt sie sogar die Kosten für die Unternehmen wo die gewerblichen BSB ausbilden, wie bei der EH-Ausbildung.
Mit kameradschaftlichen Gruß
Dominic Wenkel
Mitglied in der FFw Nohra und FFw Bad Berka
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