Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Feuerlöscherschulung / Brandschutzunterweisungen | 30 Beiträge |
Autor | Domi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen | 553689 |
Datum | 15.04.2009 16:31 MSG-Nr: [ 553689 ] | 13769 x gelesen |
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
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Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Geschrieben von Rainer HarmsenWo bevorzugt die BG diese BSB?
in unserem Fall wollten wir in einem Unternehmen wo ein Brandschutzausbildung für Angestellte vorgeschrieben war eine Ausbildung anbieten.
Die BG hatte dieses beim Unternehmen gefordert.
Die BG hat diesen Lehrgang auch bezahlt nur leider wurde der Aufrag an eine Firma vergeben die auch eine Zulassung der BG dafür besitzt.
Für den Umgang mit Feuerlöscher gibt es keine Ausbildung in Deutschland, ein Feuerlöscher muß so beschaffen sein, das jeder Laie damit im Fall des Falles umgehen kann.
Bei einer Anfrage an mehrere Hersteller bzw Händler kam das gleiche Ergebnis.
Und in meiner Grundausbildung habe ich den Umgang mit dem Feuerlöscher praktisch und theoretisch gehabt.
Jeder der eine Einweisung im Umgang mit FL hat kann das auch weitergeben.
wie gesagt dafür gibts keine Vorschriften. selbst die BG und der vfdb konnte mir da nix schwarz auf weiß zur Verfügung stellen.
Geschrieben von Rainer Harmsen"
Falls in den oben genannten Bereichen Fehler passieren haftet der BSB persönlich !
"
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte das so sein?
je nach vertraglich festgeschrieben Aufgaben mit dem Arbeitgeber, haftet der BSB im Schadensfall wenn er nachweislich falsche beraten bzw gehandelt hat.
Ich glaub schon das jedes Unternehmen was durch falsche Kenntnis seines BSB zu Schaden gekommen ist, auch dafür sorgt das er zumindest dafür zur Rechenschaft gezogen wird
Als frei tätiger BSB hafte ich für meine Beratungsfehler voll !!!
Mit kameradschaftlichen Gruß
Dominic Wenkel
Mitglied in der FFw Nohra und FFw Bad Berka
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