Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Feuerlöscherschulung / Brandschutzunterweisungen | 30 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 553719 |
Datum | 15.04.2009 19:18 MSG-Nr: [ 553719 ] | 13674 x gelesen |
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Moin,
also fassen wir mal zusamen:
-Eine Vorschrift, wer im Betrieb so eine Schulung durchführt gibt's erstmal nicht
-Der, der es dann mach sollte es natürlich können, denn wenn die Schulung für die Katz war ist der Unternehmer hinterher ggf. gekniffen
-Externe Unternemen gibt's von der BG anerkannte (woran erkenne ich die?) und andere. Bei den einen Zahlt die BG, bei den anderen ggf. der Unternehmer
Hab ich's richtig?
Gruß, otti
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog
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