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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Verbotene Stiefel | 53 Beiträge | ||
Autor | Marc8 S.8, Meschede / NRW | 554182 | ||
Datum | 17.04.2009 12:38 MSG-Nr: [ 554182 ] | 12393 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Mahlzeit. Ich würde davon abraten, die Stiefel weiter zu verkaufen. Nach den Vorschriften des Geräte - und Produktsicherheitsgesetz könnte das einem Inverkehrbringen gleichkommen, welches ja grade durch meine Kollegen in Köln untersagt wurde. Rein formal könnte es dann dazu kommen, dass die für den Verkäufer örtlich zuständige Behörde (NRW= Bezirksregierung) auch euch eine Ordnungsverfügung androht. Die GEbühren könnten im Fall eines Wirksamwerdens doch recht hoch sein. Also lieber die Klotschen irgendwo privat (dort wo es auf Sicherheit nicht wirklich ankommt - Unkraut jäten oder so) verbrauchen. Verkaufen sollte man eigentlich besser lassen. Grüße Marc | ||||
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