Geschrieben von Tobi MüllerStimmt es, das im beschriebenen Fall Organisationsverschulden vorliegt, wenn die Besetzung des Hintergrunddienstes nicht gewährleistet werden kann, und auf die Einrichtung eines First Responders bewußt verzichtet wird?
nein, zur Vorhaltung eines Hintergrunddienstes im RD oder zur Gründung eines HvO/FR kann niemand gezwungen werden.
MkG.
Christof