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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Aktuelle Waldbrandstufe | 15 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 555290 | ||
Datum | 23.04.2009 09:44 MSG-Nr: [ 555290 ] | 7252 x gelesen | ||
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Die Wetterlage hier in NRW (ganz im Westen) hat sich zwar zwischenzeitlich wegen der Warnstufe 4 beruhigt, aber dennoch habe ich eine Frage. (Bitte nicht auf Details achten, sondern die Antwort auf meine Frage geben) Besorgter Bürger, Mitarbeiter, Kollege oder wer auch immer ruft an und fragt welche Waldbrandwarnstufe wir haben. Ich (oder ein Kollege erkläre 4, die höchste die es gibt). Jetzt kommt die Frage:"Okay, aber was bedeutet das für uns"? Darf ich noch grillen (Holzkohle oder nur Gas?) Darf ich noch mit dem Auto über trockenes Gras oder Stoppelfelder fahren? Darf ich noch eine kleines Feuerwerk machen? Darf ich mit der Jugendgruppe eine Nachtwanderung mit Fackeln machen? Dürfen wir am Waldrand noch zelten? Dürfen wir beim Grillen auf der Terrasse noch die Gartenfackeln anzünden? Dürfen wir diese asiatischen "Wünsch Dir was " Ballons steigen lassen? usw. - usw. - usw. Okay, einige, dieser Fragen kann man pauschal mit NEIN beantworten. Aber welche Tipps, Hinweise, Ratschläge, Verbote können wir unseren Mitbürgern, abhängig von einer aktuellen Waldbrandwarnstufe, geben? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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