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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Verhaltenshinweise, war: Aktuelle Waldbrandstufe | 21 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 555443 | ||
Datum | 23.04.2009 19:27 MSG-Nr: [ 555443 ] | 7845 x gelesen | ||
Geschrieben von Detlef Maushake Von den komischen Leuchtballondingern mit Feuer drin halte ich garnix (schon garnicht bei Waldbrandgefahr) und man müßte Leute die sowas steigen lassen persönlich belangen können wenn was passiert. Aber da sind die Gesetzgeber ja dran. Danke für die Hinweise - die komsichen Leuchtballons habe ich mal in Thailand am Meer steigen lassen, fand ich toll und einmalig. Mittlerweile gibt es die hier auch zu kaufen. Soweit ich weiß sind die in NRW generell verboten. Habe das im Zusammenhang mit einem dadurch verursachten Brand gelesen. Mir ging es beispielweise darum ob ab Stufe 4 zusätzliche Verbote / Ratschläge akut werden, die es bei Stufe 3 noch nicht gab. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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