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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | SoSi Ordnungsamt | 129 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 558775 | ||
Datum | 15.05.2009 14:56 MSG-Nr: [ 558775 ] | 22297 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von Jürgen Wiedermann Somit ist doch klar, warum auch das Ordnungsamt als Polizei SoSi hat. Es gehört somit auch zu BOS. nicht ganz. Wer zu den BOS gehört (und das ist nur für den BOS-Funk relevant...) steht in §4(1) der BOS-Funkrichtlinie. Da sind die kommunalen Polizeibehörden nicht dabei. Wer blaues Blinklicht haben darf (und dann auch ein Einsatzhorn haben muss!) steht in §52(3) StVZO. Dafür muss man aber nicht BOS sein. Das Kriterium für blaues Blinklicht und Einsatzhorn ist auch nicht "Polizei" sondern "Vollzugsdienst der Polizei". (Demnach müssten auch die kommunalen Polizeibehörden eine Ausnahmegenehmigung haben?) Gruß, Henning | ||||
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