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Verkehrsunfall
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RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaWindeneinsatz8 Beiträge
AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen559060
Datum17.05.2009 17:38      MSG-Nr: [ 559060 ]7911 x gelesen

Hallo zusammen,

wir haben gestern mal wieder bei einem VU die Winde des RW zur Sicherung des verunfallten PKW eingesetzt, damit dieser nicht weiter eine Böschung herunter rutschen konnte. Hierzu habe ich mal eine generelle Frage:

Beim Einsatz von Winden soll ja grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von 1,5-facher Seillänge eingehalten werden. Wie verhält sich das, wenn ich die Winde wie oben beschrieben "nur" zur Sicherung, also nicht unter Spannung einsetze? Würde ich dabei auch den Sicherheitsabstand einhalten müssen, würde ich an der so gesicherten Last nicht arbeiten dürfen. Allerdings kann die Last ja auch ins rutschen geraten (sonst müsste ich sie ja nicht sichern) und somit hätte ich einen plötzlich auftretenden Zug auf dem Seil und es kann die Gefahr des Reißens bestehen.

Wie ist hier die allgemeine Lehrmeinung? Ist die Winde überhaupt generell als Sicherung zu benutzen? Wann gilt der Sicherheitsabstand von 1,5-facher Seillänge? Nur unter Last oder auch bei "nur" angeschlagener zu sichernder Last?

Im Buch "Einsatzpraxis TH-VU" und auch woanders habe ich dazu keine passende Aussage gefunden.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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 17.05.2009 17:38 ., Lüneburg
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