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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Zuverlässigkeit und Ersatzteilversorgung DLK... | 109 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 559732 | ||
Datum | 22.05.2009 17:43 MSG-Nr: [ 559732 ] | 103167 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gerhard Bayer Selbst wenn es da eine vertragliche Verpflichtung gibt ... klag doch mal: dauert Jahre und hilft der akuten Problemlösung überhaupt nicht ... naja, 1. Reservegeräte anmieten und Rechnung weiterleiten, weil zugesicherte Eigenschaften bzw. Serviceresponsezeiten nicht eingehalten werden... 2. Reparaturrechnungen im Wiederholungsfall nicht bezahlen, weil Gewährleistungsschaden. 3. im schlimmsten Fall Ausschluß von weiteren Vergaben wegen Unzuverlässigkeit. Sollte wirken, davon abgesehen, dass die öffentliche Diskussion oft schon heilsam war... (leider!) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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