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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Notstromversorgung für Brandmeldeanlagen | 5 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 561646 | ||
Datum | 03.06.2009 00:30 MSG-Nr: [ 561646 ] | 18473 x gelesen | ||
wie müssen Brandmeldeanlagen für den Fall eines Stromausfalles ausgestattet sein? VdS 2095 und DIN VDE 0833-2 Die Akkugröße wird nach folgender Formel ermittelt: K = f (I1 x t1 + I2 x t2) in Ah f = 1wenn Netzausfall-Überbrückungszeit größer 24 Std. ist f = 1,25 wenn Netzausfall-Überbrückungszeit kleiner 24 Std. ist t1=Überbrückungszeit in Std. (4, 30 oder 72 Std.) t2=Alarmierungszeit in Std= 0,5 I1=Gesamtstrom in A, den die BMA beiNetzausfall aufnimmt I2=Gesamtstrom in A, den die Zentrale im Alarmfall aufnimmt Beispiel:BZK 20 mit 8 Meldergruppen Grenzwert,1 Dialogring, 1 FWI + FWZ2 Innensirenen, 1 Blitzleuchte; Überbrückungszeit 72 Std.K = 1 ([ca.]0,18 x 72+ 0,44 x 0,5) K = 13,18 Ah "Wie ist es, wenn der "Puffer" zu Ende geht? Läuft auf der Leitstelle eine Störung/Alarm auf, welcher durch die Feuerwehr bearbeitet werden muss?" Störungsmeldung erfolgt bereits schon bei Netzausfall und wird an eine "technische Stelle" gemeldet -> kein Feuerwehrproblem "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | ||||
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