Rubrik | Feuerwehrverbände |
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Thema | Will Nds Fahrzeuge kaufen?! | 55 Beiträge |
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 563532 |
Datum | 12.06.2009 11:36 MSG-Nr: [ 563532 ] | 11277 x gelesen |
Tanklöschfahrzeug
Staffellöschfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Atemschutzüberwachung
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Thomas Glauer
Die MindeststärkeVO soll in Zukunft noch flexibler gehandhabt werden. Laut Schünemann. Was das wohl wieder gibt ?! (bei UC und anderen Schreikrampf und Kopfaufschreibtischhau, wenns um Fahrzeuge geht. :-) )
Ja, hab' mir vor ein paar Tagen dolle weh getan, Tastatur auch Totalschaden *g* .... nach dem ich die neue VO überflogen habe, ins Detail gehe ich erst morgen .....
Nach wie vor werden jedenfalls Fahrzeuge in Eckdaten und nicht im Klartext mit Normbegriff beschrieben, nach wie vor beschreibt man sowas wie TLF 20/25 mit Staffelbesatzung, bei StLF 10/6 und LF 10/6 kann der LWB zugunsten dann mitführbarer THL-Beladung weggelassen werden (das sind Fahrzeuge wie früher LF 8 nach Technischer Weisung (TW) durch die Hintertür, ich frage hier nochmal: Wozu gibt es Normen?).
Für die Mindestausstattung mit Fahrzeugen gibt es bei Stütz- und Schwerpunkten diverse Varianten, das ist eigentlich bei der Vielfalt von mittlerweile genormten oder früher genormten und TW-Fahrzeugen auch realistisch und ermöglicht es, die Fahrzeuge vorzuhalten, die vor Ort auch nötig sind.
In anderen Bereichen gibt es auch Änderungen, wie z.B. Einführung neuer Dienstbekleidung (Blousonjacke, Parka) und "ganz toll", mit Verweis auf den Göttinger Unfall wird eine karierte Funktionsweste für die ASÜ eingeführt.
Vielleicht sollte man in Hannover nochmal die FwDV 7 genauer lesen .....
MkG, Sven
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