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Gesetzliche Unfallversicherung
RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaUVV Leitern und Tritte3 Beiträge
AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt564262
Datum16.06.2009 12:53      MSG-Nr: [ 564262 ]4572 x gelesen

Hallo allerseits,
mal eine Frage an die Experten der Arbeitssicherheit. Womit begründer der GUV dieses Absatz?
"§ 18. (1) Der Unternehmer hat Leitern und Tritte in der erforderlichen Art,
Anzahl und Größe bereitzustellen.
(2) Versicherte dürfen ungeeignete Aufstiege anstelle von Leitern
und Tritten nicht benutzen.
Zu § 18 Abs. 2:
Werden Leitern vorwiegend von weiblichen Personen benutzt, sind Stufenleitern
zu empfehlen.
"

Verwirrte Grüße
Johannes



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 16.06.2009 12:53 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 16.06.2009 13:31 Seba7sti7an 7P., Achern
 16.06.2009 13:34 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg

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