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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Verkauf von Himmelslaternen | 75 Beiträge | ||
Autor | Hilm8ar 8K., Köln / NRW | 566920 | ||
Datum | 28.06.2009 19:32 MSG-Nr: [ 566920 ] | 42583 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Du wirst vermutlich weder grob fahrlässig und erst recht nicht Vorsatz im Bezug auf eine Brandstiftung aus dem Start einer Himmelslaterne ableiten können... ich bin kein Jurist, halte es für fraglich wie es juristisch gewertet wird wenn man keine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde (ist hier in NRW wohl erforderlich) vorweisen kann. Wie die Gerichte das sehen wird man leider, nachdem erst etwas passieren muste, wohl in den nächsten Jahren dann sehen. Übrigens wird hier in NRW wohl zur Zeit ein generelles Verbot geprüft. mfG Hilmar | ||||
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