Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fahrerlaubnis für 3,5t mit Anhänger (war:Petition | 28 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 F.8, Rosenberg, OT Hirschlanden / Baden-Württemberg | 567765 |
Datum | 02.07.2009 20:25 MSG-Nr: [ 567765 ] | 9114 x gelesen |
Geschrieben von ---Sebastian Weiß, Linden--- Und das ist nach wie vor falsch, egal wie oft es wiederholt wird.
Das einzige was hier falsch ist, ist deine Behauptung.
Die Auslegung dieser Vorschrift ist auch weiterhin so zu verstehen:
Zulässiges Gewicht des Fahrzeuges = 3,5 Tonnen.
Hänger-Gewicht bis 750 Kg.
Allerdings darf der Hänger auch schwerer als 750 Kg sein, solange er das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigt.
Und unter allen Umständen gilt die 3,5 Tonnen-Grenze. Egal wie schwer Fahrzeug oder Hänger sind, bei 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (Fzg + Hänger) ist Schluß!!!
Die 4,25 Tonnen sind schlicht Unfug!
Die Diskussion gabs schon desöfteren hier... --> siehe Suchfunktion
Alle rennen raus, Wir rennen rein... Feuerwehr - 112!
Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!
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| 02.07.2009 11:31 |
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