Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fahrerlaubnis für 3,5t mit Anhänger (war:Petition | 28 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 567988 |
Datum | 03.07.2009 16:43 MSG-Nr: [ 567988 ] | 7947 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Matthias OttKraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg).
Ok, rollen wir's mal andersrum auf. Für wen würde der Wortlaut "bis 750kg" relevant sein, wenn man ihn so wie du versteht. Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse bis max. der Leermasse des Zugfahrzeuges entsprechend sind ja durch den 2. Halbsatz erlaubt. Also blieben noch die Fahrzeuge unter 750kg Leermasse, für die in jedem Fall auch ein Anhänger bis 750kg Leermasse erlaubt wäre. Fahrzeuge unter 750kg Leermasse hingegen kann man heutzutage an einer Hand abzählen, deren zul. Anhängelast liegt meist noch nicht mal bei 750kg. Also wäre diese Interpretation ziemlicher Quatsch, da sie nur sehr sehr wenige Fahrzeuge betreffen würde.
Desweiteren wurde sowohl in diesem als auch anderen Foren (die sich hauptsächlich mit dem Thema Verkehr/Führerschein befassen, z.B. http://www.verkehrsportal.de) die korrekte Bedeutung erläutert. Analog den anderen Klassen dürfen auch mit B grundsätzlich Anhänger bis 750kg zul. Gesamtmasse uneingeschränkt mitgeführt werden.
Gruß,
Michael
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| 02.07.2009 11:31 |
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