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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Verfplichtung beim Ehrenamt im Gegenzug für Führerschein rechtswidrig? | 29 Beiträge | ||
| Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 569873 | ||
| Datum | 13.07.2009 17:03 MSG-Nr: [ 569873 ] | 8861 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Kai Rust Wenn ich bei einer ehrenamtlichen Organisation den Führerschein C gemacht habe , hieß es damals ich müsste mich für 6 Jahre verpflichten, finde aber nix schriftliches darüber. ... bevor man da die Pferde mit rechtlichen Aspekten scheu macht: einfach mal freundlich bei der Organisation fragen. Bei uns gibts auch die Verpflichtung auf 5 Jahre und anteiliger Rückzahlung - davon wurde aber regelmäßig abgesehen wenn Umzug beruflich/familiär begründet und derjenige am neuen Ort wieder in die dortige Feuerwehr eintritt. Alles andere hielte ich in der heutigen Zeit hinsichtlich der Arbeitssituation auch für ehrenamtsfeindlich ... Gruss Gerhard | ||||
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