| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Verfplichtung beim Ehrenamt im Gegenzug für Führerschein rechtswidrig? | 29 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional | 569941 | ||
| Datum | 13.07.2009 19:57 MSG-Nr: [ 569941 ] | 7661 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Magnus Hammerl Was heißt das genau? Dass du im Anschluß an die Fahrprüfung für B gleich die Prüfung für C ablegen darfst. Wenn du um 10:00 Uhr die B-Prüfung erfolgreich bestanden hast, dann besitzt du um 10:05 Uhr zwar noch keine Fahrerlaubnis der Klasse B, hast aber die Vorraussetzung für deren Erteilung erfüllt und kannst direkt in die C-Prüfung gehen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009) Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären... | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|