Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Treppenhaus 8Stöckiges Wohnhaus | 7 Beiträge |
Autor | Pete8r O8., Kerpen / Nordrhein-Westfalen | 569981 |
Datum | 13.07.2009 21:08 MSG-Nr: [ 569981 ] | 8459 x gelesen |
1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Hallo!
Habe mal eine persönliche Frage zu ein Treppenhaus in einem 8Stöckigen Wohnhaus in NRW.
Im EG werden unterhalb der Briefkästen Prospekte,Zeitungen abgelegt,da neben steht ein Mülleimer!
Ist dies rechtens. Da das Treppenhaus der Einzige Fluchtweg ist. Des weiteren gibt es offen verlegte
Leitungen im Treppenhaus vom Keller in EG. Die Leitungen gehören nicht zum Treppenhaus. Ist dies
alles rechtens. Danke im voraus.
Gruß Peter
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