Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | JF in NRW Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB 8.Buch? | 12 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 570579 |
Datum | 16.07.2009 14:56 MSG-Nr: [ 570579 ] | 3734 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Jugendfeuerwehr
Landesfeuerwehrverband
Jugendfeuerwehr
Geschrieben von Ralf Freyerwas hat das FSHG mit der Jugendarbeit in der JUGENDfeuerwehr bzw. mit der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach SGB VIII zu tun ?
Nichts. Dennoch hat Kamerad Schneider dazu eine gute Zusammenfassung in den Kommentar geschrieben.
- JF im LFV NRW ist seit 1973 anerkannt
- über das AG-KJHG von 1990 und einen Erlass des MAGS NRW von 1994 (MBl. NRW 1994, S. 567) gilt dieser Anerkennung auch für die JF der Gemeinden
Gruß
A.
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