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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | PA.Geräte | 189 Beiträge | ||
Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 572540 | ||
Datum | 26.07.2009 15:55 MSG-Nr: [ 572540 ] | 143232 x gelesen | ||
Die Verbände sind ja nicht einmal Ansatzweise dafür Zuständig. Bei der ganzen Problematik ist bei diesem Fall nicht ganz klar wie die Verantworten gemäß FwDV 7 (4) "rechtlich und vertraglich", GUV-R 190 vfdb 0804 usw. auf andere Übertragen bzw. delegiert wurden. Hier müsste einmal "rechtlich" offengelegt werden, welche Überwachungspflichten von den einzelnen Wehren auf die FTZ übertragen wurden, und in wie weit die dann zuständige übergeordnete Stelle die FTZ regelmäßig auf ihr ordnungsgemäßes Arbeiten überprüft (Aufsichtsdienst). Wenn man sich die Art und Weise bei einigen Wehren in Deutschland anschaut, wie hier mit dem Thema Geräteprüfung (im Allgemeinen - sämtliche Prüfpflichtige Technik) umgeht, scheinen noch viele auf der Insel der Glücksseeligkeit zu Leben. Hier fehlen die Prüfnachweise zu einer Vielzahl der Geräte (Elektro, Schläuche, Hebezeuge, Anschlagmittel uvm.). Sieht man sich nähmlich den gesamten Prüfaufwand an, weiß jeder Feuerwehrmann wo die Schwerpunkte bzw. das Haupttätigkeitsfeld eines Feuerwehrmannes SB liegt, nähmlich bei diesen Tätigkeiten und nicht wie immer propagiert beim "Einsätze fahren". Es ist mir unerklärlich wie die einzelnen Gerätewarte einer Wehr diesen "Prüfaufwand" alleine bewältigen und noch dazu bereit sind die alleinige Verantwortung zu übernehmen. ![]() | ||||
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