Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Und immer wieder Sonderrecht und Wegerecht mit privaten PKW. | 47 Beiträge |
Autor | Björ8n M8., Petershagen / NRW | 573228 |
Datum | 30.07.2009 14:35 MSG-Nr: [ 573228 ] | 9374 x gelesen |
Feuerwehrmann
Löschgruppenfahrzeug
Geschrieben von Christian FischerAh ja. Die Friedhöfe sind voll von Leuten, die sich für unersetzlich gehalten haben...
Ich denke eher voll von Leuten die ihr Hirn auf Sparflamme gestellt haben. Und darum ging es mir ja, man muß die Leute Sensibilisieren was geht und was nicht. Und das man eben als FM total ersetzlich ist. (also meinte ich das eher andersrum ;-))
Geschrieben von Christian FischerIch bezweifele, daß 90% der FF-Angehörigen in Deutschland die Inanspruchnahme von Sonderrechten auch nur einigermaßen fehlerfrei vorher prüfen können.
Das wäre genau das was zu ändern wäre. Da mangelt es augenscheinlich an der richtigen Ausbildung/Sensibilisierung. Und damit meine ich gerade nicht zu sagen xkm/h drüber ist ok oder Sonderrechte gibts nicht.
Geschrieben von Christian FischerDas ist es nicht wert, den Führerschein, das Vorstrafenregister, den Job,... zu riskieren.
Das tue ich schon wenn ich in's Auto steige. Und wie schon jemand schrieb, 10-20km/h drüber ist normalität, das macht der großteil der Autofahrer. Und im Einsatzfall, mit Sonderrechten, soll ich auf einmal langsamer fahren!?
Geschrieben von Christian FischerWenn wir alle ganz ehrlich sind ist das mit dem "ich will fehlfen" nur ein Scheinargument.
Also bei mir, ganz ehrlich, nicht. In unserer LG ist aber auch noch niemand stehen geblieben, und das wird auch nicht passieren. Und ich lege garkeinen Wert auf das 1. Fz. zu kommen, nur aussuchen kann man sich das nicht.
Geschrieben von Christian FischerWarum nicht? Das ist wenigstens klare Kante. Vorher ansagen "wir nehmen auf der Fahrt zum FwH keine Sonderechte in Anspruch", die Konsequenzen aufzeigen und umsetzen. Und ich denke nicht, daß dadurch die betroffene Gemeinde in einer Feuersbrunst untergeht.
Wenn ich geblitzt werde während ich im Dienst bin und Sonderrechte in anspruch nehme werde ich also wesentlich härter bestraft als wenn ich das in meiner Freizeit just4fun tue? Das halte ich eben nicht für verhältnismäßig.
Und wenn mir jemand die Sonderrechte im Privat-PKW abspricht, muß er sie konsequenterweise für Einsatzfahrzeuge auch ausschließen. Denn zum einen, meinen PKW kann ich einschätzen und beherrschen, fahre ich ja auch Täglich mit. Einsatzfahrzeuge bewege ich seltener. Und unser LF wiegt mehr als das 10-Fache meines Autos...
Es geht halt nur über vernunft. Und dauernde Sensibilisierung für das Thema. Und da finde ich z.B. die jährliche Fahrerbelehrung einfach nur Stumpf und jedenfalls nicht ausreichend.
Habe ich eigentlich Sonderrechte wirklich nur im Einsatzfall? Ich meine z.B. den Fall Hydrandtenkontrolle im Halteverbot, das Be- und Entladen von Fahrzeugen vorm Gerätehaus (auch Halteverbot) oder auch Übungen an Objekten, wo ich dann ein Fahrzeug Verbotswidrig abstellen muß etc. Für meine Begriffe ist das Inanspruchnahme von Sonderrechten. Nur mal so nebenher, weil's mich gerade interessiert.
Grüße
Björn
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| 29.07.2009 13:49 |
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., Kierspe | |