Rubrik | Einsatz |
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Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge |
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 573361 |
Datum | 31.07.2009 10:17 MSG-Nr: [ 573361 ] | 13381 x gelesen |
Geschrieben von Florian Besch
ein herrlicher Gummiparagraph.. Wo fängt es an wo hört es auf?
Jepp, aber z.B. ich als gelernter Paragraphenreiter könnte mich da richtig austoben, Ermessen ausüben usw. ;-) ..... der handelsübliche Wehrleiter ist da schnell überfordert.
Geschrieben von Florian Besch
Problem ist das man sowas meist etwas stümperhaft plant und bei der Drohung des Entsprechenden "ich geh zum Anwalt" fallen lässt. Oder man zieht es voller Formfehler durch und das Verwaltungsgericht macht dir ganz schnell einen Strich durch die Rechnung..
Auch genau darum läuft die eventuell zu erstellende, rechtsmittelfähige Ausschlussverfügung über den Träger der FW.
Ich kann nur sagen, wenn man mit irgendwelchen schriftlichen Sanktionen wie Abmahnung oder sogar Einleitung von Ausschlussverfahren inklusive Suspendierung vom Dienst loslegen will, muss man das entweder selbst rechtlich sattelfest beherrschen und / oder sich vorher mit seiner Verwaltung (i.d.R. Ordnungsamt) vorab abstimmen, sonst fällt man da, wie Du richtig feststellst, spätestens wenn es vor Gericht geht und hart auf hart kommt, ganz böse auf den Pinsel.
MkG, Sven
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