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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 573628 | ||
Datum | 02.08.2009 08:11 MSG-Nr: [ 573628 ] | 12951 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Bössel der handelsübliche Wehrleiter ist da schnell überfordert. Woher soll der denn auch i.d.R. das Wissen haben? Geschrieben von Sven Bössel Auch genau darum läuft die eventuell zu erstellende, rechtsmittelfähige Ausschlussverfügung über den Träger der FW. *lach* es soll Gemeinden geben da war die Wehrführung (SB) vom Ausschluss überzeugt und konnte das auch hieb und stichfest belegen und die Gemeinde "wollte nichts überstürzen, nicht das der zum Anwalt geht und Kosten aufkommen". Statt dessen sollte man lieber warten bis derjenige 3 ue Übungen hatte.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | ||||
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