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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Feuerwehr hilft bei Hausdurchsuchung | 29 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 574309 | ||
Datum | 04.08.2009 18:52 MSG-Nr: [ 574309 ] | 13926 x gelesen | ||
Geschrieben von Tino Wagner Ist das auf dem Lande üblich oder gibt es das gar in großstädtischeren Gegenden? Hab ich selbst während der Ausbildung in zwei Millionenstädten zig mal gemacht / machen lassen. Geschrieben von Tino Wagner Gibt es eigentlich irgend eine Verpflichtung für die Feuerwehr, derartige Hilfeersuchen der Polizei anzunehmen? Ja (Art. 35 GG und §§ 4-8 VerwVerfG NRW). genau genommen nicht für die Feuerwehr, sondern für die Gemeinde als Behörde und Träger der Feuerwehr. Geschrieben von Tino Wagner Stimmt das so? Nein, so pauschal nicht. Ob und wann man sich gegen ein Amtshilfeersuchen wehren kann, steht im VerwVerfG NRW. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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