Rubrik | Techn. Hilfeleistung |
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Thema | Feuerwehr hilft bei Hausdurchsuchung | 29 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 574325 |
Datum | 04.08.2009 20:34 MSG-Nr: [ 574325 ] | 12977 x gelesen |
Polizeivollzugsbeamter
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Geschrieben von Tino WagnerIch denke, es dürfte Einigkeit bestehen, dass das hier zu weit geht:
http://www.spd.landtag-bw.de/index.php?docid=3845&pdf=default
Selbstverständlich. Es ist z.B. immer schlecht, wenn die Polizei die Waffen zieht und/oder einen Treppenabsatz runter geht, wenn wir vor der Tür kniend die Bohrmaschine ansetzen (kommt durchaus vor!). Dann muss man (selbst schon gemacht) auch mal beherzt aufhören und mit einem fröhlichen "Bringste dann zur Wache, ja?" dem nächsten PVB die Bohrmaschine in die Hand drücken.
Geschrieben von Tino WagnerWenn nun eine frewillige Feuerwehr der Polizei Amtshilfe leistet, werden ehrenamtliche Mitarbeiter hier unter Umständen Gefahren ausgesetzt, deren sie sich bei Eintritt in die Feuerwehr möglicherweise nicht bewusst waren und die von der Aufgabenzuweisung an die Feuerwehr aus gesehen auch feuerwehrfremd sind. Man stelle sich im Fallbeispiel Hausdurchsuchung mal vor, dass nach Öffnen der Tür hinter dieser Tür jemand mit einer Schusswaffe steht oder auch nur jemand, der auf den nächstbesten einprügelt. Ich gebe zu, in der Praxis auch des Polizeialltags ist das sehr selten, aber nicht unmöglich. Ist es zumutbar, ehrenamtlich im Feuer- und Unglücksschutz Tätigen hier einer Gefahr auszusetzen, die mit ihrer primären Tätigkeit und der Motivation, diese Tätigkeit in der Freizeit auszuüben, nichts zu tun hat?
Mal abgesehen, dass das FSHG aus gutem Grund keinen Unterschied macht: Erklär mir doch mal kurz, welchen Gefahren Du hauptamtliches Personal mehr aussetzen würdest als ehrenamtliches?!?!
Gruß
A.
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