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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Feuerwehr hilft bei Hausdurchsuchung | 29 Beiträge | ||
Autor | Tino8 W.8, Neuss / NRW | 574331 | ||
Datum | 04.08.2009 21:42 MSG-Nr: [ 574331 ] | 12600 x gelesen | ||
"Eine Amtshilfe durch die Feuerwehr kommt nicht in Betracht, wenn eine Gefährdung durch Gewalteinwirkung nicht ausgeschlossen werden kann." "Nicht ausgeschlossen werden kann" ist eine sehr weitgehende Formulierung, die dem im Schreiben weiter oben genanntenn Einsatzleiter der Feuerwehr aus meiner Sicht recht großzügige Möglichkeiten bietet, die Amtshilfe nicht auszuführen. Die Formulierung bedeutet, dass grundsätzlich von einer Gefährdungsmöglichkeit durch Gewalteinwirkung auszugehen ist und für den jeweiligen Einzelfall erklärt werden muss, warum die Gewalteinwirkung ausgeschlossen werden kann. Dies wird in der Regel wohl nur dann der Fall sein, wenn nachvollziehbar erklärt werden kann, dass das in Frage kommende Gebäude mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit leer ist oder im Gebäude möglicherweise anwesende Personen zu Gewalthandlungen körperlich nicht in der Lage scheinen. tino wagner | ||||
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