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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Feuerwehr hilft bei Hausdurchsuchung | 29 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8L., Thermalbad Wiesenbad / Sachsen | 574383 | ||
Datum | 05.08.2009 10:12 MSG-Nr: [ 574383 ] | 12395 x gelesen | ||
Geschrieben von Olf Richter Ist im Rahmen eines Amtshilfeersuchens ein ganz normaler Vorgang und so durchaus üblich. Sind bei uns polizeiliche Maßnahmen durch die Feuerwehr nicht verboten? Dazu zähle ich auch das Öffnen einer Wohnung zum Zwecke der Ermittlung einer Straftat. Eine gewaltsame Wohnungsöffnung ist nur zulässig, wenn eine akute Lebensgefahr für Menschen und Tiere besteht oder größere Sachwerte zu schützen sind. Bin ich mit diesem Kenntnisstand noch auf dem Laufenden? Gruß Daniel | ||||
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