Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Geld für Übungsdienste (war: Streit mit Politik .. ) | 12 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 575019 |
Datum | 09.08.2009 15:29 MSG-Nr: [ 575019 ] | 5462 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Grundsätzlich ist gegen eine kleine Entlohnung für die Teilnahme an Übungsdiensten ersteinmal nichts auszusetzen. Sicher, einige werden darin den Untergang der Ehrenamtlichkeit sehen - für andere ist dies bereits jetzt Normalität.
Großer Vorteil ist in meinen Augen der Umstand, daß man dann die Fortbildung aufgrund der Ausgaben besser prüfen kann und wird. Der Kämmerer der meisten Gemeinden dürfte davon nicht begeistert sein für die Anwesenheit bei Grillabenden o.ä. Geld abzudrücken. Auch ist dann schnell seitens der Verwaltung herauszufinden welcher FA wie viele Fortbildungsstunden geleistet hat.
MkG
Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
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| 09.08.2009 15:16 |
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Wern7er 7M., Oranienburg Streit mit Politik .. Feuerwehr meldet sich ab |
| 09.08.2009 15:29 |
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., Bad Hersfeld | |