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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | |||
Thema | Feuerlöscherschulung / Brandschutzunterweisungen | 30 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 575334 | |||
Datum | 11.08.2009 08:47 MSG-Nr: [ 575334 ] | 13888 x gelesen | |||
Ich verweise ersteinmal auf die Ausführungen von Josef Mäschle. Dennoch muß ich dir auch teilweise recht geben. Nur weil jemand Feuerwehreangehöriger ist kann er noch nicht automatisch mit Feuerlöschern umgehen bzw. den Umgang damit Unterrichten. Da Feuerlöscherübungen in letzter Zeit ja bei Tagen der offenen Tür bei den Feuerwehren in Mode sind kann man sich ja regelmäßig Bilder dieser Veranstaltungen in den Zeitungen ansehen und sich dabei seinen Teil denken. Aber auch Sachkundige für das Instandhalten von Feuerlöschern sind nicht zwingend für das Unterrichten des Umgangs mit diesen Geräten geeignet. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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