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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | noch ne Pflichtfeuerwehr? => Feuewehr Binz (Insel Rügen) | 131 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 577404 | ||
Datum | 21.08.2009 14:00 MSG-Nr: [ 577404 ] | 110648 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, Geschrieben von Thomas Edelmann Das ist schon merkwürdig oder? ... nein, normales Geschäft ! Mal vorausgesetzt der Bgm hat im Rahmen der "Eilentscheidung" gehandelt, so ist die Maßnahme vorläufig gültig, muss aber für die im normalen Verfahren zuständige Stelle (das ist offensichtlich der Gemeinderat) bestätigt werden. Und der tagt regulär alle x Wochen. am Rande: mit dieser Auslegung wäre Formulierungen in Satzungen hinfällig, die nur der Feuerwehr ein eigenes Auflösungsrecht zuerkennen. Der Gemeinderat als oberstes Organ der Gemeinde (und Satzungsgeber) hätte hiernach die schlussendliche Organisationshoheit. Gruss Gerhard | ||||
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