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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Wieviel Sicherheit erträgt eine einsatzbereite Feuerwehrß | 25 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 578268 | ||
Datum | 25.08.2009 23:10 MSG-Nr: [ 578268 ] | 23394 x gelesen | ||
Geschrieben von Adrian Ridder Andererseits gibt es zum Glück immer mehr Feuerwehren, wo dieser Sicherheitsstandard selbstverständlich ist und auch die entsprechenden "Institutionen" (FASi, SiBe etc.) vorhanden sind. Dort kann es dann wie beschrieben u.U. zu "Überreaktionen" kommen. Wenn man das Gefährdungspotential beurteilen soll wird einem bewußt, dass man selbst dafür letztendlich verantwortlich ist. Da werden die Leute vorsichtiger. Die Frage ist dann halt: wieviel Vorsicht ist aus juristischer Sicht ausreichend? Wo ist die "übliche Sorgfaltspflicht" und "die besondere Sorgfaltspflicht" anzusiedeln? Da wird's so schnell auch kein höchstrichterliches Urteil drüber geben. Ebend weil wenig Fälle verhandelt werden werden. | ||||
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