Hallo zusammen,
hat jemand eine belastbare Quelle (am besten einen Erlass o.ä.) in wie fern ein Krankenhauspraktikum (Famulatur, wie auch immer genannt) in Anästhesie & Co. auf die 30 Std. angerechnet werden kann? Mir sind da verschiedene Auslegungen im Ohr, teils bereits ein paar Jahre alt.
Da ich den aktuellen Stand nicht kenne, kann mir vielleicht einer von Euch weiterhelfen. Ich habe im Kopf, dass es da eine Erlass gab, der genau definiert hat, welchen Anforderungen diese Fortbildungsstunden genügen müssen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
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