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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrmann-stuerzt-acht-Meter-in-die-Tiefe | 16 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 583549 | ||
Datum | 22.09.2009 10:24 MSG-Nr: [ 583549 ] | 4789 x gelesen | ||
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§ 1 NBrandSchG(Gesetz) - Landesrecht NiedersachsenBrandschutz und Hilfeleistung (1) Die Abwehr von Gefahren durch Brände (abwehrender und vorbeugender Brandschutz) und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen (Hilfeleistung) sind Aufgaben der Gemeinden und der Landkreise sowie des Landes. Denke doch die Aufgaben der Feuerwehr sind hier beschrieben. Könnte also maximal als Notstand laufen. Aber ich möchte nochmal darauf hinweisen: Die Feuerwehr als Teil der öffentlich rechtlichen Hand darf nicht in Konkurrenz zur Privatwirtschaft stehen. Da es Schädlingsbekämpfungsunternehmen gibt, ist das in meinen Augen hier der Fall. Also hat die Feuerwehr hier nichts damit zu tun. Weis auch nicht wirklich warum sich Feuerwehren darauf spezialisieren? Es gibt genug Fortbildungsbedarf bei den imginären Aufgaben der Feuerwehr auf die sich diese erst einmal beschränken sollte!! | ||||
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