| Rubrik | Rettungsdienst |
zurück
|
| Thema | EH im Bahnverkehr | 43 Beiträge |
| Autor | Mich8ael8 G.8, Kurort Berggießhübel / Sachsen | 584063 |
| Datum | 25.09.2009 14:31 MSG-Nr: [ 584063 ] | 10585 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Hallo Sven,
Geschrieben von Sven Walbrecht...und genau dieses habe ich Dir vorhin versucht zu erklären. Ich als RA, oder jeder andere RA kann gerade diese med. Laien fachlich Erklären, wer wir sind, was wir für kompetenzen haben und vorallem, was mit dem Pat. passieren kann, wenn er nicht (z.B.) die G10 Infusion bekommt.
Glaub ich Dir, aber wie schon n-fach geschrieben:
Auch die Bahn braucht eine schriftliche und gesetzeskonforme Regelung für den Umgang und die Abgabe von Arneimitteln. Genau wie auch Rettungsdienste. Und davon spreche ich die ganze Zeit.
Das medizinisch Notwendige steht gar nicht zur Debatte.
Geschrieben von Sven WalbrechtWie wäre es denn z.B., wenn jeder RA nen "Dienstausweis" bekommt. Da kann er sich Ausweisen und alles wird (ist) gut. Wir haben z.B. bei unseren hauptamtlichen Feuerwehr einen Dienstausweis. Der ist genauso groß wie ne VISA-Card...sogar mit Foto drauf ;-))))
Da ist gerade eine Interessenvertretung drüber her, das für Ihre Mitglieder zu tun.
Michael
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
| << [Master] | antworten | >> |
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|