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Thema | Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | 102 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 587005 | ||
Datum | 14.10.2009 12:47 MSG-Nr: [ 587005 ] | 38674 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Kolbe Wenn man die Ausbildung hat, heißt das nicht automatisch man erhält die Dienststellung. Ich selbst war, in meiner ehemaligen Wehr, nach meiner GF-Ausbildung jahrelang nicht in die Funktion berufen. Der Grund war unter anderem die Anzahl der Führungskräfte. Trotzdem habe ich diverse Ausbildungen durchgeführt und auch Einsätze als GF absolviert. Das war absolut kein Problem. Genauso wirds auch oft in Bayern so gemacht. Du bekommst zwar den Löschmeister nicht verliehen, aber darfst dennoch Gruppenführer im Einsatz sein. | ||||
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