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Thema | Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | 102 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587143 |
Datum | 14.10.2009 19:39 MSG-Nr: [ 587143 ] | 38708 x gelesen |
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Atemschutzgeräteträger
Gruppenführer (THW)
Feuerwehrmann
Gruppenführer (THW)
Geschrieben von Michael RoleffWenn jemand eine Befähigung in Lehrgangform erbracht hat, hat er IMHO auch die "Berechtigung" diese Qualifikation zu kennzeichnen.
Was macht man beim AGT, der nicht (mehr) als solcher eingesetzt werden soll, obwohl er den Lehrgang besucht hat? Eben. Die Kennzeichnung vom Helm.
So ist das auch beim GrFü. Nur weil mal jemand auf Lehrgang war muß man dies ja nicht lebenslang kennzeichnen.
Geschrieben von Michael RoleffEine Kennzeichnung aufgrund einer Verwaltungsfunktion ist völlig Sinnbefreit.
GrFü und ZFü ist in Ba-Wü keine Verwaltungsfunktion. Es gibt in Ba-Wü auch keinen Stellenplan der sagt wieviele GrFü/ ZFü Du haben darfst. Wenn es das Kontngent des landkreises zuläßt kannst Du rein theoretisch jeden FM der Wehr (bei der Annahme der Eignung) zum GrFü und ZFü ausbilden lassen.
Es geht bei der Kennzeichnung m.E. schlicht darum, ob jemand der die Ausbildung hat (Voraussetzung) auch (noch) vom Dienstherren in dieser Funktion eingesetzt wird. Es können ja mannigfaltige Gründe dagegen sprechen.
Den Vergleich mit dem BIII der schon direkt am Anfang der BF-Karriere mit gemacht wir habe ich ja genannt. Und der wird auch nicht gleich nach Abschluß seiner Ausbildung den roten Balken am Helm haben.
Wenn, dann wäre es also sinnvoll in manchen Bundesländern diese komische Regelung mit gewählt/ auf Grund eines fiktiven Stellenplanes ernannt zu versenken und auch dort alle die zu kennzeichnen, die die Ausbildung haben und die der Dienstherr in dieser unktiontätig sein lassen will.
Geschrieben von Michael RoleffÜbrigens wird das mit der Qualifikationskennzeichnung doch erst dann interessant, wenn man über seinen eigenen Standort hinaus zusammen arbeitet, und auch für dritte die Qualifikation interessant wird.
Ja. Aber auch da ist es so, daß nur der gekennzeichnet sein sollte, der das auch noch dar/ kann / soll.
Und leider ist da in der Fläche das Problem, daß die Qualifikationskennzeichnung "Ring" leider nichts aussagt, sondern i.d.R. eine Verwaltungskennzeichnung (z.B. Kommandant) ist. Hier wäre es sinnvoll, den "Ring" als Kennzeichnung Verbandsführer (F/B V) zu verwenen. Und die Verwaltungsfunktion (sofern man sie an einem Helm überhaupt kennzeichnen muß) so zu lösen wie die Kollegen in Bayern. Eben die Ziel-Hilfs-Balken vorne am Helm.
Dann wären Qualifikation mit der Berechtigung durch den Dienstherren im Einsatz auf dieser Funktion tätig zu werden und Verwaltungsfunktion strikt getrennt.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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