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Thema | Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | 102 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 587778 | ||
Datum | 18.10.2009 10:20 MSG-Nr: [ 587778 ] | 37986 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Es geht bei der Kennzeichnung m.E. schlicht darum, ob jemand der die Ausbildung hat (Voraussetzung) auch (noch) vom Dienstherren in dieser Funktion eingesetzt wird. Es können ja mannigfaltige Gründe dagegen sprechen. In BaWü werden die GF/ZF vom Abteilungskommandanten eingesetzt, in NDS werden sie halt gewählt. In beiden Fällen kann es aber passieren, dass der Lehrgang erst noch absolviert werden muss. Insofern ist das sogar vergleichbar. Gruß, Stefan | ||||
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