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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 588670 | ||
Datum | 23.10.2009 14:02 MSG-Nr: [ 588670 ] | 46981 x gelesen | ||
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sodele, jetzt habe ich mal die "Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste"gelesen und die Fragezeichen im Gesicht... Wer ist denn "der nach Landesrecht anerkannte Rettungsdienst"? BRK, Malteser, ASB wohl klar, aber auch Bäuerle, MKT und Co., also vereinfacht "jeder BOS-Funk-Teilnehmer"? Und bei der Bewertung der Prüfung "erhebliche Fehler". Wie und wo sind denn "erhebliche Fehler" definiert? Einfache Mehrheitsentscheidung der Prüfungsfahrtteilnehmer? Ganz cool finde ich übrigens, dass die Anlage 2 "Ausblindung" weder das Wort "Sonderrechte" oder "Wegerechte" enthält. Nachdenkenswert: Rückwärtsfahren wird ohne Einweiser gelehrt und geprüft... Tja, da hat der Verordner sämtliche Chancen zur Sicherheit für Fahrer, Fahrgäste und andere Verkehrsteilnehmer zu gunsten einer "Geiz-ist-geil-Lösung" ungenutzt gelassen findet Thomas :-( | ||||
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