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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beiträge | ||
Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / Niedersachsen | 588707 | ||
Datum | 23.10.2009 16:33 MSG-Nr: [ 588707 ] | 46711 x gelesen | ||
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Geschrieben von Hans Meiser Aber mit einem TSF-W, welches er immerhin schon ein zwei mal gefahren hat, bei einem Einsatz vollgepumpt mit Adrenalin, am Besten noch mit einem nur halbvollen Tank mit Sonderrechten jenseits der STVO tagsüber durch ein Wohngebiet mit Kindern durchbrettern, dass ist ganz in Ordnung. Ich bin sicher nicht der Befürworter der 1,25 Tonnen plus bei der Führerscheinklasse B, bei uns besteht da eh keine Notwendigkeit (keine TSF/W) Nur wenn ich die Begründungen dagegen lese muss ich mich oft wundern, wie hier. Was bitteschön ist der Unterschied bei Nutzen der Sonderrechte bei Fahrzeugen zwischen 3,5t und 4,75t? Gibt es denn andere Sonderrechte für die Gewichtsklsse 4,75t !?!? Nachdenklichen Gruß, Lüke | ||||
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