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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrteile zur Haftung der Kommunen bei Berufung unzureichend qual. FK ?1 Beitrag
AutorWern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt589182
Datum27.10.2009 14:36      MSG-Nr: [ 589182 ]2836 x gelesen

Hallo,

im Zuge einer Diskussion trat bei uns die Frage zu Haftungsfragen von Kommunen in solchen Fällen auf, in denen die Kommune (entgegen dem negativen Anhörungsergebnis des Landkreises) im Zuge eines Vorschlags- und Berufungsverfahrens zum Wehrleiter/Stellvertreter diesen an sich ungeigneten Kandidaten dennoch zum WL/Stv. berufen und eingesetzt hat und es dann durch Diesen zu Fehlentscheidungen o.ä. gekommen ist, für die seine Kommune haftbar gemacht wurde/haftbar gemacht werden sollte?!

Kennt jemand hier spezifische/einschlägige Urteile aus deutschen Landen bzw. Fundstellen einschlägiger Kommentarliteratur?

Danke


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Werner Greif

"Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"

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 27.10.2009 14:36 Wern7er 7G., Wernigerode/Harz

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