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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BW Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anhörung frei. | 80 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 591431 | ||
Datum | 10.11.2009 17:47 MSG-Nr: [ 591431 ] | 25949 x gelesen | ||
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Geschrieben von Eric Pesler Finde 250 € durchaus angemessen. Auf welcher Grundlage? Geschrieben von Eric Pesler Da die Feuerwehr genauso ein "Dienstleister" ist, hat diese / der Träger dann auch einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Entschädigung um z.B. das defekte Material zu ersetzen. Der Vergleich ist unpassend. Die Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde und die Ausstattung ist schon durch Steuern vollständig bezahlt. Ein Kostenersatz ist also eigentlich gar nicht erforderlich, weil die Geräte dann ja doppelt bezahlt werden. Nun kann man ja (sinnvollerweise) mit der Leere in öffentlichen Kassen argumentieren und Kostenersatz gemäß FSHG/FwG/usw. verlangen - aber die Vorhaltekosten für Pflichtaufgaben kann man m.E. nicht berücksichtigen. Daher kommt ja die "Handwerkerregelung" mit 2000 "Arbeitsstunden" pro Jahr. Gruß, Stefan | ||||
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