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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BW Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anhörung frei. | 80 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 591470 | ||
Datum | 10.11.2009 22:31 MSG-Nr: [ 591470 ] | 25767 x gelesen | ||
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Hallo Stefan, Geschrieben von Stefan Heck Ich habe ja auch nichts gegen einen angemessenen Kostenersatz, ich verstehe nur die 250,- pro Stunde für ein bezahktes Gerät nicht.Gemeinde A hält eine DLK vor. Gemeinde B stellt fest Gemeinde A ist in entsprechender Nähe. Sie kauft keine DLK sondern fordert die von A an. Warum soll die Gemeinde A nicht angemessen Ihren Anteil von der Gemeinde B erhalten? Die Kostensatzung gilt auch gegenüber anderen Gemeinden etc. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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