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Thema | Anhänger (was: Feuerwehrführerscheine fürs Volk..) | 24 Beiträge |
Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 595234 |
Datum | 06.12.2009 09:54 MSG-Nr: [ 595234 ] | 4307 x gelesen |
hallo leute,
alle die mich jetzt mal als volldepp hinstellen sei gesagt:
zeig mir das Mehrzweckfahrzeug usw das nicht auf 2,8t oder 3,5t fahrgestell ist.
Außerdem ein oder anderen Kodw werden doch hauptsächlich kleinbusse eingesetzt
und da bin ich normalerweise an der Gewichtsgrenze.
Meine intention war, das ich Anhänger, die von der Größe identisch sind, lediglich
im gewicht sich unterscheiden einmal fahren darf, und einmal nicht.
Angenommen ich habe einen 3,5 to Sprinter, daran hängt ein GFKBoot mit 750 kg Anhänger
(Boot hat 4,50m länge) dann darf das der B-Fahrer fahren.
Angenommen ich habe einen 3,5 to Sprinter, daran hängt ein AluBoot mit 900 kg Anhänger
(Boot hat 4,50m länge) dann darf das der NICHT B-Fahrer fahren.
jetzt erklär mir mal jemand, was fahrtechnisch der untschied bei diesen 150 kg ist.
Ich kann mir vorstellen dass es nen unterschied bei nem schlauchboot mit 200 kg und einem
boot mt 1,5 to gibt, aber die Anhängerregelung ist eines der ungeklärten rätsel der EU-Führerscheine
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| 04.12.2009 18:25 |
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Pete7r S7., Aholming Feuerwehrführerscheine fürs Volk.. | |