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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Kritik des Obersten Rechnungshofes an ILS-Einführung in Bayern | 43 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 596370 | ||
Datum | 13.12.2009 16:41 MSG-Nr: [ 596370 ] | 7464 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Geschrieben von Ingo zum Felde Das gilt natürlich auch für Leitstellen der BF insbesonder dort wo die BF am RD teilnimmt. Hallo, natürlich! Es kann solchen Betreibern nur geraten werden selbst für eine unabhängige Kontrollfunktion zu sorgen, oder da wo es so etwas nicht gibt, dies von den anderen RD-Beteiligten eingefordert wird. Geschrieben von Ingo zum Felde Was in diesem ganzen thread nicht berücksichtigt wird sind die synergien die es zwischen Kassenärztlichem Notdienst und Rettungsdienst geben könnte und früher z.T. auch gegeben hat. Das kann als kostenpflichtige Leistung jederzeit mit abgewickelt werden. Dort wo man jedoch meint, dass diese Leistung kostenlos oder nicht kostendeckend durchzuführen sei, kann man nur auf die Taxizentrale oder Eigenorganisation verweisen. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | ||||
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