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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Kritik des Obersten Rechnungshofes an ILS-Einführung in Bayern | 43 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 596434 | ||
Datum | 13.12.2009 18:42 MSG-Nr: [ 596434 ] | 7332 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Roleff Eben, und dabei ist es unerheblich wer Betreiber ist. Hallo, solange die Kommune/Kreis in der Pflicht zur Durchführung bei Versagen des privaten Betreibers ist eben nicht! Geschrieben von Michael Roleff Gegenteilig könnte eine Fachaufsicht aus dem eigenen Amt da sogar eher suboptimal sein............. Nein, - ich meine keine Fachaufsicht des eigenen Amtes, sondern durch ein anderes Amt oder RP/Ministerium. Denn wenn man sich selber kontrolliert, kann man es bleiben lassen, die Auswirkungen solcher Kontrollen sind mir ja aus dem Baden-Württemberger RD bestens bekannt. Geschrieben von Michael Roleff Auch das eine Frage der Organisation und nicht ob Beamter oder nicht am ELR sitzt....... Bei meiner Vorstellung zur optimelne Organisation in der Darseinsfür- und Vorsorge wie einer ILS sitzt eben ein Beamter am ELR, - weil das nach meiner Meinung die beste Lösung ist. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | ||||
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