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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kats-Fahrzeuge + Feuerwehrbedarfsplan | 12 Beiträge | ||
Autor | Max 8G., London / UK | 596471 | ||
Datum | 13.12.2009 23:03 MSG-Nr: [ 596471 ] | 6606 x gelesen | ||
Geschrieben von Ralph Keipp wer kann mir sagen ob Fahrzeuge des Kats genauer gesagt das neue LF 10/6 in einen von der Feuerwehr aufgestellten Bedarfsplan eingerechnet werden muss oder ob dieses Fahrzeug zusätzlich zum Bedarfsplan kommt? Es muss mit Sicherheit nicht. Manche machen es, manche aus den genannten Gruenden nicht. Wenn sich aus dem Brandschutzbedarfsplan aber auch die Anforderungen an Feuerwehrhaueser (insb. Anzahl Stellplaetze) berechnen sollte man das Fahrzeug dort zumindest vermerken auch wenn es nicht in die Mindestausstattung eingerechnet wird. | ||||
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