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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall mit SoSi - hälftige Haftungsverteilung | 61 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 598435 | ||
Datum | 22.12.2009 22:49 MSG-Nr: [ 598435 ] | 12042 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hi, Geschrieben von Frank Eisenblaetter Bei dem Fall mit der Skizze war ersichtlich, dass aus den Beweismitteln nichts, aber auch gar nichts an Schlussfolgerungen zu ziehen war. Tja, der Richter war nunmal im Gegensatz zu Dir nicht dabei. Ich hätte manchmal auch lieber, dass jeder Mensch einen Anschluss im Kopf hat, den man an einen Fernseher anschließt, bis zu der fraglichen Erinnerung zurückspult und schon kann jeder sehen, wie es war. Geschrieben von Frank Eisenblaetter Dann erschrickt man, wenn plötzlich dieser Schrott bei der Rechtsprechung auftaucht und auf Einwand reagiert ein Richter nicht. Der Richter muss nunmal mit dem Arbeiten, was man ihm erzählt bzw. vorlegt. Wäre doch Deine Aufgabe als Zeuge gewesen, darauf hinzuweisen, dass die Skizze falsch ist. Wie gesagt, er war nicht dabei... und du nicht bis zum Urteil. Wer weiß, ob da nicht noch ein Sachverständiger dran war oder sonst was. Also immer den Ball flach halten. Und wenn der Mensch nicht so furchtbar vergesslich wäre, bzw. nicht schlicht und ergreifend bei Verkehrsunfällen so viel rumgelogen würde, weil das Groß der Menschen verlernt hat, Fehler zuzugeben, dann hätten die Gerichte auch weniger Arbeit und müsste es in Köln nicht allein 9 Richter am Amtsgericht geben, die sich nur mit Verkehrsunfällen beschäftigen. Geschrieben von Frank Eisenblaetter Einmal die Woche flickst Du jemanden zusammen, der verprügelt wurde und musst dann mit 2-3 Jahren Verzögerung ständig als Zeuge aussagen. Was heißt denn ständig? Und wofür musst du aussagen? Als Notarzt?!? Geschrieben von Frank Eisenblaetter Dann geht das Ganze in die Revision und man muss schon wieder vor Gericht als Zeuge. Ganz sicher nicht. Revisionen laufen ohne Beweisaufnahmen.Geschrieben von Frank Eisenblaetter hätte ich Jura studiert und was vernünftiges gelernt. Naja, in meinen Augen widerspricht sich das ;-) Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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