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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall mit SoSi - hälftige Haftungsverteilung | 61 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 598728 | ||
Datum | 24.12.2009 00:05 MSG-Nr: [ 598728 ] | 11752 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Frank Eisenblaetter Aber deswegen fahre ich auch nur noch Rentner Blaulicht. Die Notärzte, die ich kenne, lassen sich fahren, weil: die sind nur "Teil der feuerwehrtechnischen Beladung" und haben erst eine Funktion, wenn sie an der Einsatzstelle die hintere Tür aufmachen...:-) Als Unfallzeugen sind sie im Regelfall nicht zu gebrauchen, weil hinten im NAW kann man eh nichts sehen... Wichtig für den Fahrer eines Einsatzfahrzeuges ist doch nur, ob er persönlich zur Kasse gebeten wird. Die Aufteilung der Kosten des Unfallschadens zwischen den beteiligten Haltern ist für ihn von nachgeordnetem Interesse. Daher emfiehlt sich die Einschaltung eines eigenen Rechtsbeistands, der Vertreter des Dienstherrn hat auch nur dessen Wohl im Auge... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | ||||
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