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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Als BF´ler Ortsbrandmeister | 87 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 599649 | ||
Datum | 29.12.2009 08:40 MSG-Nr: [ 599649 ] | 29062 x gelesen | ||
Das hat ja auch seinen Sinn so, da hier stark Interessenkonflikte eine Rolle spielen können! Wenn bei mir in der Gemeinde die Luft brennt, dann brauche ich meinen Ortsbrandmeister evtl. eben auch mal von seiner Arbeit herangefahren. Das geht bei Berufsfeuerwehrleuten schlichtweg nicht und nennt sich dann eben Unvereinbarkeit. Wenn Gemeinden meinen Sie müssen sich an solche Gesetze nicht halten, dann werde ich wohl dazu übergehen dass auch so zu machen. Wozu den 50 Km/h im Ort, und Steuern zahle ich dann auch nicht mehr. Es ist schlichtweg verboten und demnach sollten die Aufsichtsbehörden Zuwiderhandlungen auch beheben! Über diese Regelung haben sich schon genug Leute Gedanken gemacht, da braucht es unsere nicht auch noch! Verboten und Schluss!! | ||||
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